Nicht jedes Gespräch in einer Unternehmerfamilie benötigt die gesamte Familie am Tisch. Entscheidend ist, wer für die konkrete Frage relevant, von einer Entscheidung betroffen oder für deren Umsetzung erforderlich ist und wie nicht anwesende Personen angemessen informiert werden.
In einer Unternehmerfamilie steht eine wichtige Entscheidung an. Zwei Geschwister arbeiten im Unternehmen, ein drittes ist nur am Eigentum beteiligt. Die Eltern halten weiterhin Anteile, zwei Ehepartner sind von den Folgen der Entscheidung ebenfalls betroffen. Schnell entsteht die Frage: Müssen jetzt alle gemeinsam an einen Tisch?
Nicht unbedingt.
Eine ähnliche Frage stellt sich in meiner Arbeit immer wieder: Wer sollte bei welchem Thema tatsächlich im Raum sein? Ein großes Gespräch kann sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Perspektiven zunächst gemeinsam sichtbar werden sollen oder eine Entscheidung die gesamte Eigentümerfamilie betrifft. In anderen Situationen kann ein kleineres Setting produktiver sein. Gerade bei stark belasteten Beziehungen kann ein großes Plenum zusätzliche Dynamik erzeugen, statt Klärung zu erleichtern.
Die Familie aus diesem Beispiel wird uns durch den Artikel begleiten. Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Personen einzubeziehen. Hilfreicher ist die Frage: Wer ist für dieses konkrete Thema relevant, wer ist vom Ergebnis betroffen, wer muss eine Entscheidung mittragen – und wer sollte zumindest angemessen informiert werden?
Marek Zalarski
Überblick – Zentrale Fragen
Wer sollte bei einem Familiengespräch beteiligt sein?
Die passende Zusammensetzung ergibt sich nicht allein daraus, wer zur Familie gehört.
Bei unserer Unternehmerfamilie haben die Beteiligten sehr unterschiedliche Rollen. Zwei Geschwister arbeiten operativ im Unternehmen, das dritte hält Anteile, die Eltern sind weiterhin Eigentümer und die Ehepartner erleben möglicherweise unmittelbar, welche Auswirkungen Entscheidungen auf Familie, Vermögen oder Alltag haben.
Für ein konkretes Gespräch stelle ich deshalb zunächst andere Fragen: Wer besitzt Informationen, ohne die die Situation kaum verstanden werden kann? Wer trifft oder verantwortet die spätere Entscheidung? Wer muss mit den Folgen leben? Und welche Person wird für die Umsetzung benötigt?
Diese Fragen können zu unterschiedlichen Teilnehmerkreisen führen.
Wenn beispielsweise die beiden operativ tätigen Geschwister ihre Zuständigkeiten klären müssen, braucht es nicht automatisch sämtliche Familiengesellschafter und Partner im Raum. Geht es dagegen um eine grundlegende Veränderung der Eigentümerstruktur, können diejenigen, deren Eigentumsrechte betroffen sind, nicht dauerhaft aus dem Prozess herausgehalten werden.
Für mich folgt daraus ein einfacher Grundsatz: Nicht die Größe der Familie bestimmt das Gesprächssetting, sondern die konkrete Fragestellung.
Warum kann eine Person für ein Gespräch relevant sein?
Beteiligung lässt sich besser planen, wenn zunächst geklärt wird, weshalb eine Person überhaupt gebraucht wird. Dabei lassen sich vier unterschiedliche Gründe unterscheiden.
Entscheidungsbefugnis
Eine Person oder ein Gremium besitzt formal die Verantwortung, eine bestimmte Entscheidung zu treffen oder mitzutragen.
Direkte Betroffenheit
Die Folgen einer Entscheidung verändern die Rolle, Arbeit oder Lebenssituation einer Person unmittelbar.
Relevantes Wissen
Eine Person verfügt über Informationen oder Erfahrungen, die für das Verständnis der Situation bedeutsam sind.
Umsetzung
Eine Vereinbarung kann praktisch nur funktionieren, wenn bestimmte Beteiligte sie anschließend mittragen oder umsetzen.
Nicht jede dieser Funktionen erfordert automatisch Anwesenheit während des gesamten Prozesses. Eine Person kann beispielsweise Informationen beisteuern und später nicht mehr an jeder Klärung teilnehmen. Umgekehrt kann jemand über eine Entscheidung informiert werden müssen, ohne selbst entscheidungsbefugt zu sein.
Wenn die ganze Familie eine Geschwisterfrage lösen soll
Nehmen wir unsere Familie wieder auf. Die beiden Geschwister, die im Unternehmen arbeiten, geraten zunehmend über ihre Zuständigkeiten aneinander. Eines ist stärker für Personal verantwortlich, das andere für operative Abläufe. Trotzdem greifen beide regelmäßig in den Bereich des anderen ein.
Die Familie entscheidet sich zunächst für die scheinbar sicherste Lösung: Alle kommen an einen Tisch – Eltern, das nicht operative Geschwister und die Ehepartner.
Das Gespräch erweitert sich schnell. Nun wird nicht mehr nur über Zuständigkeiten gesprochen. Die Eltern erklären ihre Sicht auf frühere Entscheidungen, das dritte Geschwister stellt Fragen zu Eigentum und Ausschüttungen, und ein Ehepartner beschreibt, wie stark der Konflikt inzwischen das Privatleben belastet.
All diese Perspektiven können relevant sein. Sie müssen aber nicht gleichzeitig bearbeitet werden.
Möglicherweise wäre zunächst eine Klärung zwischen den beiden operativ verantwortlichen Geschwistern sinnvoll. Später kann gemeinsam betrachtet werden, welche Ergebnisse die Eigentümerfamilie betreffen und welche Personen deshalb erneut einbezogen werden müssen.
Die kleinere Zusammensetzung bedeutet dann nicht, dass die übrige Familie unwichtig ist. Sie ermöglicht, unterschiedliche Fragen nacheinander statt gleichzeitig zu bearbeiten. Diese Unterscheidung halte ich gerade in komplexen Unternehmerfamilien für wichtig: Mehr Beteiligung bedeutet nicht automatisch mehr Klärung.
Warum kann ein gemeinsamer Beginn sinnvoll sein?
Wenn die Situation es zulässt, finde ich einen gemeinsamen Start häufig hilfreich. Ein erstes gemeinsames Gespräch kann ermöglichen, dass alle relevanten Personen hören, wie die anderen das Anliegen beschreiben und welcher Auftrag für den weiteren Prozess entstehen soll.
- Alle erfahren, weshalb überhaupt Gespräche stattfinden.
- Unterschiedliche Erwartungen an den Prozess werden früh sichtbar.
- Es wird transparent, welche Personen später in kleineren Settings weiterarbeiten.
- Vertraulichkeit und Informationswege können gemeinsam besprochen werden.
- Niemand muss automatisch vermuten, dass hinter verschlossenen Türen über ihn entschieden wird.
- Die Beteiligten können gemeinsam klären, welche Fragen tatsächlich alle betreffen.
Auch bei unserer Familie könnte ein solcher Auftakt hilfreich sein. Dabei muss noch nicht der Konflikt selbst gelöst werden. Es kann zunächst genügen, gemeinsam festzuhalten, dass die operative Rollenklärung vorerst die beiden Geschwister betrifft, während Eigentumsfragen später im größeren Kreis behandelt werden.
Ein gemeinsamer Start ist jedoch kein Dogma. Wenn die Konfliktdynamik bereits so stark ist, dass ein gemeinsames Gespräch zuverlässig eskaliert oder einzelne Personen kaum sprechen können, kann eine andere Reihenfolge sinnvoller sein.
Wann sind Einzel- oder Teilgruppengespräche sinnvoll?
Kleinere Gesprächssettings können unterschiedliche Funktionen erfüllen.
Eine einzelne Person kann zunächst ihre eigene Rolle und ihre Erwartungen sortieren. Die beiden operativ tätigen Geschwister aus unserem Beispiel können ihre Zusammenarbeit betrachten, bevor anschließend wieder über Eigentumsfragen im größeren Kreis gesprochen wird. Die Eltern können Fragen zum eigenen Rückzug aus Verantwortung besprechen, die nicht unmittelbar von ihren Kindern beantwortet werden können.
Solche Gespräche sind nicht automatisch problematisch oder weniger transparent. Entscheidend ist der vereinbarte Rahmen.
Die Beteiligten sollten wissen, weshalb eine Teilgruppe gebildet wird, welche Vertraulichkeit gilt und welche Ergebnisse später in einen größeren Kreis zurückgeführt werden müssen.
Je stärker ein Konflikt eskaliert ist, desto wichtiger kann diese Differenzierung werden. Nicht jedes Thema lässt sich zu jedem Zeitpunkt sinnvoll im Plenum bearbeiten. Gleichzeitig sollte ein kleineres Setting nicht dazu dienen, Entscheidungen an Personen vorbei vorzubereiten, deren Rechte oder Verantwortung unmittelbar betroffen sind.

Welches Gesprächssetting passt zu welcher Aufgabe?
Die folgende Unterscheidung ist keine feste Regel. Sie zeigt, weshalb unterschiedliche Gesprächsformen jeweils eine andere Funktion erfüllen können.
| Setting | Kann besonders geeignet sein für | Worauf sollte geachtet werden? |
|---|---|---|
| Gesamtgruppe | Gemeinsamen Auftakt, grundlegende Familienfragen, gemeinsame Information | Größe, Redeanteile und Konfliktdynamik können die Arbeitsfähigkeit begrenzen. |
| Teilgruppe | Konkrete Rollen-, Beziehungs- oder Interessenkonstellationen | Auftrag und spätere Rückkopplung sollten transparent sein. |
| Einzelgespräch | Vorbereitung, Rollenreflexion oder besonders persönliche Themen | Vertraulichkeit und Umgang mit Informationen müssen klar vereinbart sein. |
| Getrennte Vermittlung | Stark eskalierte Situationen, in denen gemeinsame Gespräche vorübergehend kaum möglich sind | Es braucht einen klaren Vermittlungsauftrag und nachvollziehbare Informationswege. |
Das Ziel ist nicht, das kleinste mögliche Setting zu finden. Es geht darum, für jede Phase diejenigen Personen zusammenzubringen, die gerade miteinander arbeitsfähig sein müssen.
Müssen alle Betroffenen am Gespräch teilnehmen?
Auch hier lautet die Antwort: nicht zwangsläufig in jedem Gespräch.
Eine Person kann von einem Ergebnis deutlich betroffen sein und trotzdem nicht während des gesamten Klärungsprozesses anwesend sein. Das setzt allerdings voraus, dass ihre Rolle nicht einfach ignoriert wird.
Bei unserer Familie könnte das dritte Geschwister beispielsweise nicht an der operativen Rollenklärung teilnehmen. Wenn daraus später jedoch eine Veränderung der Geschäftsführungsstruktur oder Eigentümerrechte entstehen soll, wird seine Beteiligung wieder relevant.
Es sollte deshalb geklärt werden, wann eine Person beteiligt werden muss, welche Informationen sie erhält und an welchem Punkt ihre Zustimmung oder Entscheidung notwendig wird.
Gerade bei Eigentums- oder Nachfolgefragen wäre es problematisch, weitreichende Vereinbarungen dauerhaft über Personen hinweg zu entwickeln, deren Rechte oder zukünftige Rollen unmittelbar betroffen sind.
Beteiligung kann unterschiedliche Formen annehmen: Information, Anhörung, Mitarbeit an der Klärung oder verbindliche Entscheidung. Diese Formen sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Was unterscheidet Information, Anhörung, Beteiligung und Entscheidung?
Gerade in Unternehmerfamilien entstehen Missverständnisse, wenn beispielsweise davon ausgegangen wird, informiert zu werden bedeute automatisch, mitentscheiden zu dürfen.
Informiert werden
Eine Person erhält relevante Informationen über ein Thema oder Ergebnis, ohne selbst am Entscheidungsprozess beteiligt zu sein.
Perspektive einbringen
Eine Person wird angehört, weil ihre Erfahrungen oder Interessen für die Entscheidung relevant sind.
An der Klärung beteiligt sein
Eine Person arbeitet aktiv an Optionen, Verständigung oder Vereinbarungen mit.
Entscheiden
Eine Person oder ein Gremium besitzt die tatsächliche Befugnis, eine Entscheidung verbindlich zu treffen oder mitzutragen.
Diese Unterscheidung schafft besonders dann Klarheit, wenn Familie, Eigentum und operative Unternehmensrollen nicht deckungsgleich sind.
Wann kann ein großes Plenum hinderlich werden?
Große Gesprächsrunden haben einen offensichtlichen Vorteil: Viele Perspektiven sind gleichzeitig im Raum. Genau das kann bei komplexen Konflikten aber auch zur Belastung werden.
- Es müssen mehrere unterschiedliche Konflikte gleichzeitig bearbeitet werden.
- Einzelne Personen sprechen kaum, sobald bestimmte Familienmitglieder anwesend sind.
- Jede Aussage löst Reaktionen aus mehreren familiären oder unternehmerischen Rollen aus.
- Ein großer Teil der Gesprächszeit wird benötigt, um alle Personen auf demselben Informationsstand zu halten.
- Koalitionen oder Familienstämme werden stärker sichtbar als das eigentliche Thema.
- Persönliche Verletzungen werden vor einem großen Kreis schwerer besprechbar.
Ich würde deshalb ein großes Plenum nicht schon deshalb für besser halten, weil dort „alle dabei sind“. Bei unserer Familie könnte gerade das vollständige Familiengespräch dazu führen, dass aus einer Rollenfrage zwischen zwei Geschwistern gleichzeitig eine Eigentums-, Nachfolge-, Paar- und Generationendiskussion wird.
Eine kleinere Konstellation kann dann mehr Tiefe und weniger zusätzliche Dynamik ermöglichen. Das größere System sollte anschließend jedoch nicht aus dem Blick geraten.
Was passiert, wenn ein wichtiges Familienmitglied nicht teilnehmen möchte?
Zusammenarbeit in einem begleiteten Gespräch beruht grundsätzlich auf Freiwilligkeit.
Angenommen, das dritte Geschwister unserer Familie erklärt, dass es an einem geplanten Gespräch nicht teilnehmen möchte. Ich würde daraus zunächst weder Widerstand noch mangelnde Kooperationsbereitschaft ableiten.
Interessanter ist für mich, die Gründe zu verstehen. Befürchtet die Person, dass bereits gegen sie entschieden wurde? Vertraut sie dem Verfahren oder der externen Person nicht? Sieht sie keinen Nutzen? Oder möchte sie sich mit dem konkreten Thema tatsächlich nicht beschäftigen?
Wenn möglich, sollte die Person ausreichend über die möglichen Folgen ihrer Nichtbeteiligung informiert sein.
Bleibt sie anschließend bei ihrer Entscheidung, sollte diese Grenze respektiert werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle anderen Beteiligten ebenfalls handlungsunfähig werden. Es kann weiterhin geprüft werden, was die anwesenden Personen innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs klären oder verändern können.
Welche Möglichkeiten und Grenzen dabei bestehen, vertieft der Beitrag Wenn ein Familienmitglied Gespräche verweigert.
Kann die Perspektive einer nicht anwesenden Person berücksichtigt werden?
Ja – allerdings mit einer wichtigen Grenze.
In systemischer Arbeit kann beispielsweise symbolisch mit einem leeren Stuhl gearbeitet werden. Die Beteiligten können überlegen, welche Fragen oder Einwände eine abwesende Person möglicherweise einbringen würde.
- Welche Auswirkungen könnte eine Entscheidung auf die abwesende Person haben?
- Welche Interessen vermuten die Beteiligten?
- Welche Informationen fehlen, weil die Person nicht anwesend ist?
- Welche Entscheidung kann ohne ihre Beteiligung überhaupt getroffen werden?
- Wann muss sie später zwingend einbezogen werden?
- Was sollte ihr transparent mitgeteilt werden?
Wichtig ist für mich dabei die Sprache. Niemand im Raum weiß dadurch tatsächlich, was die abwesende Person denkt. Sätze wie „Er würde bestimmt sagen …“ oder „Sie will doch eigentlich …“ bleiben Vermutungen.
Die Perspektive des leeren Stuhls ist deshalb eine Hypothese, keine Stellvertretung. Sie kann helfen, blinde Flecken zu erkennen, ersetzt aber weder Zustimmung noch persönliche Beteiligung, wenn diese für eine Entscheidung erforderlich ist.
Was passiert mit Informationen aus Einzelgesprächen?
Einzel- und Teilgruppengespräche können nur dann sinnvoll funktionieren, wenn klar ist, wie anschließend mit ihren Inhalten umgegangen wird.
Es gibt dafür unterschiedliche Modelle. Manche Inhalte können vollständig vertraulich bleiben. Andere Erkenntnisse müssen in einen gemeinsamen Prozess zurückgeführt werden, damit dort weitergearbeitet werden kann.
Problematisch wäre aus meiner Sicht eine Situation, in der eine externe Person aus mehreren vertraulichen Einzelgesprächen ein geheimes Gesamtbild entwickelt und anschließend den gemeinsamen Prozess auf Informationen stützt, die andere Beteiligte weder kennen noch einordnen können.
Deshalb sollten bereits vor Einzelgesprächen Fragen geklärt werden: Was bleibt vertraulich? Was darf nur mit Zustimmung weitergegeben werden? Welche Themen müssen die Beteiligten später selbst in das gemeinsame Gespräch einbringen? Und gibt es Informationen, ohne deren Transparenz ein gemeinsamer Entscheidungsprozess gar nicht sinnvoll fortgeführt werden kann?
Transparenz über diese Regeln ist für mich ein wichtiger Bestandteil allparteilicher Prozessgestaltung.
Wie kann sich das Setting im Verlauf entwickeln?
Ein Prozess muss nicht von Anfang bis Ende mit derselben Personengruppe stattfinden. Gerade bei komplexen Unternehmerfamilien kann es hilfreich sein, die Zusammensetzung immer wieder am aktuellen Auftrag auszurichten.
- Mit dem Anliegen beginnen: Welche Frage soll geklärt werden und welche Personen erscheinen dafür zunächst relevant?
- Gemeinsamen Start prüfen: Ist ein erstes Gespräch mit allen wesentlichen Beteiligten arbeitsfähig und sinnvoll?
- Komplexität unterscheiden: Welche Teilfragen betreffen nur bestimmte Personen oder Rollen?
- Kleinere Settings nutzen: Einzel- oder Teilgruppengespräche können einzelne Ebenen genauer bearbeiten.
- Rückkopplung vereinbaren: Welche Ergebnisse müssen anschließend wieder in die größere Gruppe zurückgeführt werden?
- Betroffene erneut beteiligen: Bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, wird geprüft, wer dafür wieder erforderlich ist.
- Setting überprüfen: Wenn ein Format nicht mehr hilfreich ist, kann die Zusammensetzung verändert werden.
Auch die Familie aus unserem Beispiel könnte sich so durch unterschiedliche Gesprächsformen bewegen: gemeinsamer Auftakt, Rollenklärung der beiden operativen Geschwister, ein Gespräch mit der Elterngeneration und später wieder ein größerer Kreis, wenn Eigentums- oder Nachfolgefragen entschieden werden müssen.
Die Gesprächsform dient damit der Fragestellung – nicht umgekehrt.
Wie bleibt externe Begleitung bei unterschiedlichen Settings allparteilich?
Gerade wenn Einzel- und Teilgruppengespräche stattfinden, kann schnell der Eindruck entstehen, die externe Person sei inzwischen einer Seite näher als der anderen.
Deshalb wird Transparenz besonders wichtig: Warum findet dieses Gespräch statt? Wer hat welchen Auftrag erteilt? Welche Informationen werden weitergegeben? Wann kehren die Beteiligten wieder in einen gemeinsamen Rahmen zurück?
Allparteilichkeit bedeutet für mich dabei nicht, mit jeder Person exakt gleich viele Minuten zu sprechen oder jeder Position inhaltlich gleichermaßen zuzustimmen.
Entscheidend ist vielmehr, ob unterschiedliche Perspektiven im Prozess angemessen zugänglich bleiben und ob die Beteiligten erleben können, dass niemand systematisch bevorzugt oder benachteiligt wird.
Gerade deshalb kann eine scheinbar kleine Entscheidung – etwa zunächst nur mit zwei Geschwistern zu sprechen – erklärungsbedürftig sein. Die Begründung des Settings gehört zum Prozess.
Die fachliche Einordnung dazu findet sich im Beitrag Was bedeutet Allparteilichkeit?.
Wer muss spätestens bei einer Entscheidung wieder beteiligt sein?
Ein kleineres Gespräch kann sehr hilfreich sein. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass Menschen faktisch über Entscheidungen ausgeschlossen werden, für die ihre Zustimmung oder formale Beteiligung erforderlich ist.
- Wer besitzt die formale Entscheidungsbefugnis?
- Welche Eigentümerrechte sind betroffen?
- Wessen Rolle wird durch die Entscheidung unmittelbar verändert?
- Wer soll eine Vereinbarung anschließend umsetzen?
- Welche Person muss einer Regelung ausdrücklich zustimmen?
- Wer benötigt zumindest transparente Information über das Ergebnis?
Bei unserer Familie könnten die beiden operativen Geschwister beispielsweise ihre Zusammenarbeit neu ordnen. Über eine Veränderung von Eigentumsrechten könnten sie jedoch nicht allein entscheiden, wenn Eltern und das dritte Geschwister weiterhin beteiligt sind.
Die Zusammensetzung eines Klärungsgesprächs und die Zusammensetzung des entscheidungsberechtigten Kreises können deshalb unterschiedlich sein. Das sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar bleiben.
Weitere Fragen zur Beteiligung an Familiengesprächen
Müssen bei einem Konflikt im Familienunternehmen immer alle Familienmitglieder teilnehmen?
Nein. Die Zusammensetzung sollte sich an der konkreten Fragestellung orientieren. Große Gruppen können für gemeinsame Orientierung sinnvoll sein, während einzelne Konflikt- oder Rollenfragen in kleineren Konstellationen besser bearbeitet werden können.
Sind Einzelgespräche vor einem gemeinsamen Gespräch problematisch?
Nicht grundsätzlich. Sie können Vorbereitung und Rollenklärung ermöglichen. Wichtig ist jedoch, vorher transparent zu vereinbaren, weshalb Einzelgespräche stattfinden und wie mit vertraulichen Informationen anschließend umgegangen wird.
Was ist, wenn ein Familienmitglied nicht teilnehmen möchte?
Eine Teilnahme sollte nicht erzwungen werden. Sinnvoll ist zunächst zu verstehen, weshalb die Person ablehnt und sie – soweit möglich – über Folgen der Nichtbeteiligung zu informieren. Bleibt die Ablehnung bestehen, muss geprüft werden, was die übrigen Beteiligten trotzdem innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs klären können.
Sollten Ehepartner an Familiengesprächen teilnehmen?
Das hängt vom Thema ab. Partner können erheblich von Unternehmensentscheidungen betroffen sein und wichtige Perspektiven besitzen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sie bei jeder Eigentümer- oder Unternehmensfrage teilnehmen müssen. Die Unternehmerfamilie sollte ihre Beteiligungsregeln bewusst klären.
Wann sollte nach Teilgruppengesprächen wieder die ganze Gruppe zusammenkommen?
Spätestens wenn Ergebnisse Auswirkungen auf andere Beteiligte haben, gemeinsame Entscheidungen benötigt werden oder die übergeordnete Familien- oder Eigentümerebene betroffen ist, sollte geprüft werden, welcher größere Kreis erneut beteiligt werden muss.
Passende Beiträge
Die folgenden Beiträge vertiefen zentrale Fragen zu externer Begleitung, Beteiligung, Konflikten und Gesprächsstrukturen in Unternehmerfamilien.
Vertiefende Quellen
-
von Schlippe, Arist & Rüsen, Tom A. (2024): Conflicts and Conflict Dynamics in Business Families
– wissenschaftliche Einordnung von Konfliktdynamiken in Unternehmerfamilien und der Frage, welche Formen der Konfliktbearbeitung bei unterschiedlicher Eskalation angemessen sein können. -
Gimenez-Jimenez, Daniela, Calabrò, Andrea, Torchia, Mariateresa & Åberg, Carl (2025): Family governance: understanding the relationship between informal family meetings, formal governance practices and family-centered non-economic goals
– untersucht Familiengespräche als Bestandteil informeller und formeller Family Governance und zeigt die Bedeutung klarer Kommunikations- und Governance-Strukturen. -
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie: Ethik-Richtlinien
– fachliche Grundlage für systemische Haltung, Respekt gegenüber unterschiedlichen Perspektiven, Transparenz und verantwortliche Prozessgestaltung. -
Zellweger, Thomas M. & Kammerlander, Nadine (2015): Family, Wealth, and Governance: An Agency Account
– Forschung des Center for Family Business der Universität St. Gallen zur zunehmenden Komplexität von Eigentümerfamilien, möglichen Konflikten zwischen Familiengesellschaftern und geeigneten Governance-Strukturen. -
Code G: Governance Guide for Families and their Businesses
– Schweizer Leitfaden zur Family Governance mit besonderem Augenmerk auf Rollen, Familienkommunikation, Entscheidungsstrukturen und die Abgrenzung unterschiedlicher Beteiligter. -
Center for Family Business der Universität St. Gallen
– Schweizer Forschungs- und Transferzentrum zu Family Governance, Eigentümerfamilien, Nachfolge und generationenübergreifender Unternehmensführung.

